Einwegverpackungen

Einwegverpackungen wie z.B. Verschläge, Bodenbretter, etc. werden ausschliesslich Zug-um-Zug (d.h. bei sofortiger Rückgabe an den Transporteur) zur Entsorgung mitgenommen. Die Entsorgung wird nicht verrechnet, eine Gutschrift erfolgt nicht. Eine Ausnahme bilden die Kisten 3 m und 6.5 m: diese werden nach Erhalt in einwandfreiem Zustand wieder gutgeschrieben.
Rücktransporte, die separat oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gehen zulasten des Kunden.

Tauschgebinde

Kostenlose Rücknahme Zug-um-Zug (d.h. Rückgabe/Tausch). Die gelieferten und retournierten Tauschgebinde werden anhand eines von der häuselmann metall gmbh geführten Gebindekontos verwaltet. Die effektiven Kosten der Tauschgebinde werden auf den Lieferscheinen zur Information erwähnt. Die Saldi der Gebindekonti werden quartalsweise überprüft und entsprechende Differenzen verrechnet.

Rücktransporte, die separat oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, gehen zulasten des Kunden.

Als Tauschgebinde gelten:

  • Stapelbox (½ Euro-Palette mit 1 Rahmen)
  • Euro-Palette
  • Euro-Palette mit Rahmen

Zug-um-Zug-Rücknahmeverpflichtung

Die Transstahl-Chauffeure sind verpflichtet, Leergut Zug-um-Zug zurückzunehmen. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, hat der Fahrer die Anweisung noch vor Ort die Transstahl-Dispo zu informieren um eine separate Rückholung zu organisieren.

Preise der Einwegverpackungen und Tauschgebinde

Die Preise für Einwegverpackungen sowie für Tauschgebinde finden Sie in folgendem Dokument, welches Sie durch Anklicken in einem neuen Fenster/Reiter öffnen oder auch herunterladen können.